Kennt Ihr diesen Spruch?
„Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen.“
Bestimmt kennt Ihr ihn. Er befindet sich auf vermutlich über einer Million deutschsprachiger Internetseiten.
Neulich bin ich in einer besorgten Email gefragt worden, warum ich mich denn nicht ebenso distanzierte; ich hätte doch auch Links auf meinen Seiten. Ja, warum denn eigentlich nicht? Die ehrliche Antwort ist: Ich wäre nie auf diese Idee gekommen! Wißt Ihr, jedes Mal wieder, wenn ich diesen Spruch irgendwo las, dachte ich mir: Was für ein Quatsch! (Und meistens war der entsprechende Gedankengang dann auch beendet und ich beschäftigte mich mit der Seite selbst.)
Jura ist kompliziert. Alles, was das Internet betrifft, ist ganz besonders kompliziert. Und ich habe zwar zu Beginn meiner Studienkarriere ein wenig in Jura hineingeschnuppert, aber aus diesem superkurzen Intermezzo habe ich rein gar nichts Nutzbringendes mitgenommen (außer vielleicht der Erkenntnis, dass gewisse Klischees über Jurastudenten nicht völlig aus der Luft gegriffen waren). Trotzdem, und obwohl man immer wieder von Urteilen liest, die einem ein „Häh?“ entlocken, darf man zumeist immer noch seinen gesunden Menschenverstand benutzen.
Ich verlinke also auf Seiten mit möglicherweise bedenklichen Inhalten und teile meiner Leserschaft hiermit mit, dass ich mich davon distanziere. …und was, bitteschön, soll das bringen?
„Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von den Inhalten der Seite www.wir-vergewaltigen-kleine-mädchen.de .“ (Nein, Ihr braucht nicht zu klicken; da ist kein Hyperlink.) Ja, eine solche Mitteilung würde mich garantiert vor rechtlichen Konsequenzen schützen, nicht wahr?
Sie ist also für den Fall gedacht, dass sich die Inhalte der verlinkten Seiten in der Zwischenzeit geändert haben könnten, oder dass man nicht genau genug hingesehen hat, was dort eigentlich passiert? Nun, dann sollte man das auch so sagen, oder? Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass eine Aussage wie „Ich versichere hiermit, dass alle auf meiner Seite von mir gesetzten Links zum Zeitpunkt der Linksetzung nach meiner Beurteilung auf rechtlich unbedenkliche Inhalte verwiesen.“ immer noch eine größere Chance hätte, mir in gerichtlichen Auseinandersetzungen positiv angerechnet zu werden, als jener berüchtigte Disclaimer, weil er immerhin eine konkrete Aussage von meiner Seite trifft und eine Absicht dokumentiert. Nichtsdestotrotz gehe ich davon aus, dass vor Gericht hauptsächlich die Frage geklärt werden würde, ob ich von rechtlich bedenklichen Inhalten, auf die ich verlinke, gewusst habe oder hätte wissen müssen.
„Ich spüre, wie ich die Kontrolle über mich zu verlieren beginne. Deswegen distanziere ich mich hiermit sicherheitshalber von meiner folgenden Bemerkung und halte insbesondere fest, dass sie nicht als Beleidigung gemeint ist: Sie sind ein Arschloch, Herr Hauptkommissar!“
Ja, genau…
Nachdem ich nun aber noch einmal darauf hingewiesen worden war, begann ich ein wenig im Internet zu recherchieren. Wikipedia hat einen fundiert erscheinenden Artikel zu diesem Thema (ich würde ihn ja verlinken, aber ich müsste mich ja dann davon distanzieren, nicht wahr, und Ihr wisst doch gewiss, wie man Wikipedia findet?), und in mehreren juristischen Foren gab es erhellende Diskussionen dazu. Nun, die Materie ist offensichtlich sehr komplex, und die Rechtslage alles anderes als eindeutig, aber in einem scheint Einhelligkeit zu herrschen: Der allgegenwärtige Disclaimer besitzt keinerlei rechtliche Relevanz (ein Jurist verglich ihn mit einem „Zauberspruch“) und ist darüberhinaus auch noch schlicht sachlich falsch: Das Hamburger Landgericht hat in dem zitierten Urteil nichts dergleichen festgestellt, sondern im Gegenteil darauf hingewiesen, dass ein entsprechender Hinweis des Beklagten gerade KEINEN Haftungsausschluss begründete!
Darüber hinaus habe ich gelesen (und kann es selbstverständlich nicht beurteilen), dass
a) die Existenz eines entsprechenden Disclaimers dem Beklagten in diesem speziellen Fall sogar als Schuldeingeständnis ausgelegt worden sei,
b) jenes Urteil niemals rechtskräftig geworden sei, da sich die beteiligten Parteien auf einen Vergleich geeinigt hätten
und c) das Urteil eines Landgerichtes keineswegs eine allgemeinverbindliche Wirkung besäße.
Wir haben es also mit einer „Urban Legend“ zu tun, wenngleich auch mit einer sehr hartnäckigen!
Ach so – wie schützt man sich denn nun vor rechtlich bedenklichen Inhalten auf verlinkten Seiten? Da gibt es, so wie ich es verstanden habe, keine Wundermittel. Letztlich läuft es darauf hinaus, dass man weder absichtlich noch grob fahrlässig handeln darf, sprich, man darf keine Kenntnis davon haben, und man muss zumutbare Maßnahmen ergreifen, solche Verlinkungen zu verhindern. Was das im Einzelnen bedeutet… nun, ich fürchte, es läuft wieder einmal auf gesunden Menschenverstand hinaus, und wenn es einmal Ärger geben sollte, auf die Hoffnung, dass das Gericht eine ähnliche Auffassung davon hat, wie man selbst, was gesunder Menschenverstand denn nun genau bedeutet. So wie bei Tausenden anderen Problemen auch.
Dass ich übrigens eines meiner ganzen drei Links in meinem Blogroll jetzt wieder gekippt habe, hat nur indirekt mit diesem Thema zu tun, das mich schlicht daran erinnert hat, sie wieder einmal anzuklicken: Die entsprechende Seite ist offensichtlich seit einem halben Jahr nicht mehr upgedated worden und läuft mit Fremdspam über.
Ja, ich hätte gerne mehr Links in meinem Blogroll! Das ist aber gar nicht so einfach, denn sie müssen verschiedene Bedingungen erfüllen:
1. Sie sollten nicht allgemein bekannt sein. Ich lese zwar regelmäßig auf Spiegel Online und benutze häufig Wikipedia, aber ich sehe wirklich keinerlei Anlass, aus meinem Blog auf diese Seiten zu verlinken!
2. Sie dürfen nicht eindeutig kommerziell sein. Mit „dürfen“ meine ich, dass ich das nicht will!
3. Sie müssen schon irgendetwas mit meinem Blog, meinen Interessen oder meiner Person zu tun haben.
4. Sie müssen einen gewissen qualitativen Mindestanspruch erfüllen. Das klingt jetzt ein wenig schwammig, also präzisiere ich das mal: Sei sollten nicht zu unübersichtlich oder zu schwierig lesbar sein, bereits eine Weile existieren und häufig upgedated werden, sowie in einigermaßen ordentlichem Deutsch (oder Englisch) verfasst sein. Sollte es sich um eine Hobbyschreiberseite handeln, muss ich in den Eindruck haben, dass die dort veröffentlichten Texte ein erträgliches Niveau besitzen. Ähnliches gilt auch für andere Kunstformen (Gedichte, Bilder), auch wenn ich mich dort natürlich weniger auskenne.
5. Ich will es nicht kategorisch ausschließen, aber ich täte mich schwer damit, Foren zu verlinken. Ich habe die Erfahrung (immer und immer und immer wieder, aus der Nähe oder auch nur als Beobachter) gemacht, dass Foren hauptsächlich Orte sind, an denen übergroße Egos aufeinanderprallen und Wichtigtuer sich gegenseitig zerfleischen. In irgendeinem (möglicherweise mittlerweile gelöschten) Kommentar habe ich gelesen, dass mein Blog hier ein Ego-Trip sei. Ich widerspreche dem auf das Entschiedenste: Wenn ich wirklich einmal auf einen Ego-Trip komme, dann werde ich Administrator in meinem eigenen Forum und bringe ANDERE dazu, nach meiner Pfeife zu tanzen – DAS ist ein Ego-Trip, nicht wenn man sein eigenes Ding durchzieht!
6. Die Seite sollte ohne Login betretbar sein.
7. Schließlich, wenn aktuelle oder ehemalige Bekanntschaften ihre Seite dazu nutzen, Bosheiten über mich loszuwerden, dann verspüre ich merkwürdigerweise auch keine große Lust, ein Link dorthin zu setzen…
Trotz aller dieser Einschränkungen gibt es bestimmt irgendwo auch Seiten im Netz, die ich gerne weiterempfehlen würde, von denen ich aber leider noch nichts weiß. Deswegen gebt mir ruhig einen Tipp, wenn Ihr solche Seiten kennt! Ich kann nicht unbesehen versprechen, dass ich sie dann auch tatsächlich verlinke, aber WENN ich es tue, verspreche ich, mich nicht von ihnen zu distanzieren!
Schön^^ ich musste lachen. Der Satz „Ich distanziere mich“ erinnert mich neuerdings aber auch immer an Günther Oettinger, der sich ja sogar von seinen eigenen Worten distanziert hat. Was Verorkung und Elbenruf angeht, schreibe ich die nächsten Tage nochmal was dazu. Ich hatte in den letzten Tagen einfach nicht genug Zeit und Lust.
Auch sehr beliebt bei ebay: „Als Privatperson schließe ich hiermit jegliche Garantie oder Umtauschrechte aus.“ (Vor allem dann auch noch bei Angeboten, die glasklar Gebrauchtwaren beeinhalten.) Man erkennt da den Herdentrieb. Praktisch ist das alles bloß purer Spam!
Ich erkenne da hauptsächlich Angst und Unsicherheit, in einer unübersichtlichen Welt irgendwie von den Rädern einer komplizierten Justiz erfasst zu werden, und den Wunsch, sich davor auf eine einfache Art und Weise zu schützen. Auf um den Hals getragene Amulette vertrauen heute die meisten Menschen nicht mehr, aber offiziell klingende Disclaimer sind die moderne Variante davon.
Ich finde Deinen kommentar angenehm spitzzüngig und trotzdem sachlich korrekt für Nicht-Juristen verständlich erklärt.
maranatha Stephan
http://www.knetfeder.de/recht/linkurteil/ ist witziger
Der Text dort ist mit Sicherheit sachlicher, fachkundiger, detaillierter und ausführlicher (und möglicherweise auch aktueller), was ihn zu sehr interessantem Lesestoff macht – aber witziger? Nicht, dass es mir in meinem Eintrag in erster Linie darum gegangen wäre, meine Leser zum Lachen zu bringen, aber im Vergleich finde ich den Knetfedertext, ehrlich gesagt, reichlich trocken und auch ein gutes Stück zu lang.
Naja, de gustibus und so… Zumindest scheine ich aber die bedeutendsten Punkte korrekt widergegeben zu haben, was mir das Wichtigste ist.