Lästige Musikanten
Wenn im Irak ausnahmsweise mal ein Tag ohne einen Anschlag mit einer dreistelligen Zahl Todesopfer vergeht, dann bleibt das Auge auch einmal an Meldungen wie dieser hier hängen:
Aha, ein Fernsehsender nimmt also eine Volksmusiksendung aus dem Programm, und “Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schlager und Volksmusik” prüft, dagegen zu klagen - wie bitte? Gegen welches Gesetz verstößt der Sender noch einmal mit seiner Programmplanung?
Ach so, weil die Begründung (die wohl darauf hinaus laufen wird, dass der Sender sich eine jüngere Zuschauerstruktur wünscht, oder einfach nur mehr Zuschauer insgesamt) gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoße! Alles klar.
Jetzt warte ich nur noch darauf, dass ein älterer Mitbürger (sagen wir doch: ab 70 Jahre aufwärts) diese Arbeitsgemeinschaft wegen Diskriminierung verklagt, weil sie ihm ja faktisch auf Gund seines Alters unterstellt, dass er Volksmusik mögen müsse…
Im Artikel wird angedeutet, dass das ZDF zur Zeit das älteste Publikum aller Fernsehsender besitzt. Müsste dann eigentlich nicht eine Jugendvertretung dagegen klagen, dass es zur Zeit offensichtlich seinen gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsauftrag nicht erfüllt, da es mit seinem Programm die jüngeren Bevölkerungsgruppen nicht hinreichend berücksichtigt?
Ich habe es gerade getestet: Die Domain www.was-für-ein-stuss.de ist noch frei!
Ich denke, dass unser Grundgesetz uns das Recht gibt, schlechte Musik zu hören und zu produzieren - aber eine Verpflichtung sie zu senden bestimmt nicht!
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Erfreulicherweise gibt und das Grundgesetz aber auch das Recht zu sagen: toll, das du diese schlechte Musik produziert hast, aber ich möchte sie nicht hören. ;-)
Die Aktion da ist in der Tat total lächerlich. Auf einem der Dritten Programme haben die doch jeden Tag ‘ne Volksmusiksendung. Wozu also aufregen?