Noch etwas klüger, aber immer noch äußerst beunruhigt

Es geht immer noch um jenen Gesetzentwurf, der eigentlich dazu gedacht ist, Kinder besser vor Missbrauch zu schützen, aber dabei massiv das sexuelle Selbstbestimmungsrecht Jugendlicher einschränkt und bislang straffreie Handlungen kriminalisiert!

Princo hat ein sehr wichtiges Link aufgetrieben: Die Stellungnahmen der Sachverständigen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages.

Das ist alles ziemlich anstrengende Lektüre, aber ich will einmal versuchen, die wichtigsten Punkte zu referieren: (mehr…)

Ein bisschen klüger bin ich jetzt

So, mit ein wenig Hilfestellung habe ich mich in dieses Thema jetzt näher einlesen können:

Hydrocephalia hat sich den juristischen Wust einmal vorgenommen und ist darauf gestoßen, dass die beabsichtigten Änderungen nicht etwa die Strafbarkeit von Sex mit unter 18-jährigen generell betreffen, sondern die Anstiftung Minderjähriger zu sexuellen Handlungen in einer Zwangslage oder gegen Entgelt. (Also anders ausgedrückt, wenn ich das richtig verstanden habe: 16- und 17-jährige dürfen sich nicht mehr prostituieren, und man darf ihnen nicht mehr sagen „Hey, wenn Du mir einen bläst, erzähle ich Deiner Mutter, dass das Gras, das sie in Deiner Tasche gefunden hat, mir gehört!“) Damit kann man natürlich leben, auch wenn ich generell dieses Schutzalter ca. zwei Jahre zu hoch angesetzt sehe.

Was die Gleichstellung kinderpornografischer Schriften, welche unter 14-jährige zum Gegenstand haben, mit solchen, die 14- bis 17-jährige zum Gegenstand haben anbetrifft, würde ich aber keine Entwarnung geben wollen: Hydro, das dürfte die Hälfte aller Mangas, die bei Dir im Regal stehen, betreffen! (mehr…)

Das kann ICH jetzt nicht glauben!

Bevor Ihr mir sagt, DAS KANN DOCH GAR NICHT SEIN: Das weiß ich! Es kann nicht sein; es darf nicht sein. Also habe ich etwas falsch verstanden, oder ich bin einem falsch recherchierten Faktum oder einem Fake aufgesessen. Ich kann es mir nicht anders vorstellen.

Aber bitte sagt mir, WARUM es nicht so ist! Wo steckt der Fehler in der folgenden Behauptung:

Dem Bundestag liegt derzeit ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf vor, demzufolge das Schutzalter von Kindern auf 18 Jahre angehoben wird, was Sex mit Personen unter 18 Jahren – auch einvernehmlich und auch untereinander – strafbar macht, und der eine Verschärfung des Begriffes Kinderpornografie beinhaltet, die zum Beispiel auch am Strand gemachte Aufnahmen von 16-jährigen einschließt.

Richtig, das KANN NICHT SEIN – oder?

Der Gesetzesentwurf

Interpretationen dazu: (mehr…)