Ich habe es gestern schon in dem einen oder anderen Blog gefunden, aber heute rückt immerhin Spiegel Online das Thema in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses:
Die GEZ mahnt eine Seite ab, die unter anderem als Ratgeber für Selbständige beim Thema GEZ-Gebühren fungiert. Nur, dass es nach Auffassung der GEZ so etwas wie „GEZ-Gebühren“ gar nicht gibt, und deswegen die Verwendung dieses Begriffes zu unterlassen sei. Für alle diejenigen von Euch, die nicht einmal das Link zur Spiegel-Seite angeklickt haben, weil Euch Eure Zeit, die Ihr ja schließlich auch mit Online-Rollenspielen verbringen könntet, dazu zu schade ist, zitiere ich einmal einen Absatz daraus:
„Und anstelle von GEZ-Antwortbogen verlangt die GEZ den angeblich korrekten Begriff „dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV“. Das klingt absurd, ist aber vollkommen ernst gemeint: Sollte Akademie.de die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, droht die GEZ damit, ihre Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen, wodurch „erhebliche Kosten entstehen werden“. Unterschreibt Akademie.de, kostet zum Beispiel jede weitere Verwendung des Begriffs „GEZ-Gebühr“ 5100 Euro Strafe.“
Willkommen in der presserechtlichen Realität im Deutschland des 21. Jahrhunderts! (mehr…)